Unser Schutzkonzept zur Umsetzung des § 8a (2) SGB VIII ist auf Nachfrage einsehbar und wird vom Team kontinuierlich erweitert. Regelmäßig gibt es Kinderschutz-Treffs des Teams, in denen kinderschutzrelevante Themen besprochen und der Umgang mit den besprochenen Situationen schriftlich und verbindlich im Kinderschutz-Ordner niedergelegt werden.