
Öffnungszeiten |
VÖ: Montag – Freitag 7:30-14:00 Uhr GT: Montag – Donnerstag 7:00-16:00 Uhr, Freitag 7:00-14:00 Uhr |
Beiträge |
Ü3=Kinder im Alter von 3-6 Jahren; U3=Kinder im Alter von 2-3 Jahren |
VÖ | GT | |
Ü3 – bei 1 Kind im Haushalt U3 – bei 1 Kind im Haushalt | 162,00 324,00 | 214,00 428,00 |
Ü3 – bei 2 Kindern im Haushalt U3 – bei 2 Kindern im Haushalt | 124,00 248,00 | 164,00 328,00 |
Ü3 – bei 3 Kindern im Haushalt U3 – bei 3 Kindern im Haushalt | 83,00 166,00 | 109,00 218,00 |
Ü3 – bei 4 Kindern im Haushalt U3 – bei 4 Kindern im Haushalt | 28,00 56,00 | 36,00 72,00 |
Mittagessen verpflichtend für GT / optional für VÖ | 77,00 / Monat | |
Die Elternbeiträge sind von der Stadt Bretten vorgegeben | ||
Der Monat August ist beitragsfrei |
Anmeldungen über die Stadt Bretten
https://www.bretten.de/kitas

Bescheinigungen fürs Finanzamt
Eltern können bei der Einkommensteuererklärung Kinderbetreuungskosten (Elternbeiträge ohne Essensbeitrag) geltend machen.
Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Zahlung an die Kita in dem Zeitraum, der geltend gemacht werden soll
Hierfür ist die Kopie Ihres entsprechenden Kontoauszugs ausreichend.